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Vertrags­management für Personal und HR

Arbeitsverträge, Befristungen, Nachweise und Zusatzvereinbarungen: Im Personalbereich hängen an Verträgen Fristen mit harten Folgen. Klausar hält sie zusammen, vertraulich und nachvollziehbar.

14 Tage kostenlos, ohne Zahlungsdaten.

Wo es heute hakt

Befristungen laufen unbemerkt aus

Wird ein Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Befristung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt und nicht unverzüglich widersprochen, gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert. Wer das Ende nicht im Blick hat, entscheidet nicht mehr selbst.

Nachweisfristen ab dem ersten Arbeitstag

Die wesentlichen Arbeitsbedingungen müssen teils am ersten Arbeitstag, teils bis zum siebten Kalendertag und binnen eines Monats schriftlich oder in Textform vorliegen. Bei mehreren Einstellungen zugleich geht leicht etwas unter.

Formvorschriften mit Tücken

Befristung, Kündigung, Aufhebungsvertrag und nachvertragliches Wettbewerbsverbot verlangen Schriftform. Eine E-Mail oder eine einfache elektronische Signatur reicht dafür nicht.

Wie Klausar hilft

Arbeitsverträge aus Ihren Vorlagen

Hinterlegen Sie Ihre Muster, etwa für Vollzeit und Teilzeit, mit Feldern für Name, Eintritt, Gehalt und Arbeitszeit. Neue Verträge entstehen aus dem geprüften Text, nicht aus der letzten Kopie.

Mehr zu Vorlagen

Vertraulich per Team und Rolle

Ordnen Sie Personalverträge dem Team Personal zu. Andere Mitglieder sehen sie nicht, auch nicht über den Assistenten, außer mit einzelner Freigabe oder als verantwortliche Person. Inhaber und Admins behalten den Gesamtzugriff.

Mehr zu Sicherheit und Datenschutz

Befristungen im Blick

Hinterlegen Sie das Ende einer Befristung als Vertragsende und setzen Sie eine Erinnerung, etwa 60 Tage vorher. Die verantwortliche Person erhält dann eine Aufgabe.

Mehr zu Verwalten

Serienerstellung ab Team

Viele Zusatzvereinbarungen auf einmal, etwa zur mobilen Arbeit: Excel-Liste ausfüllen, hochladen, je Zeile entsteht ein Vertrag aus Ihrer Vorlage.

Mehr zu Freigaben und Automationen

Verträge und Fristen

Typische Verträge

  • Arbeitsvertrag (unbefristet)
  • Befristeter Arbeitsvertrag
  • Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen
  • Änderungs- und Zusatzvereinbarung
  • Vereinbarung zur mobilen Arbeit
  • Aufhebungsvertrag
  • Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
  • Vertrag über freie Mitarbeit
  • Ausbildungsvertrag
  • Geheimhaltungsvereinbarung

Fristen, auf die es ankommt

FristWas giltGrundlage
Kündigungsfrist im ArbeitsverhältnisGrundfrist vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende. Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sie sich mit der Betriebszugehörigkeit, von einem Monat ab zwei Jahren bis zu sieben Monaten ab zwanzig Jahren, jeweils zum Monatsende. In einer Probezeit von höchstens sechs Monaten gelten zwei Wochen.§ 622 Abs. 1 bis 3 BGB
Nachweis der ArbeitsbedingungenParteien, Entgelt und Arbeitszeit spätestens am ersten Arbeitstag; Beginn, Befristung, Arbeitsort, Tätigkeit, Probezeit und weitere Angaben bis zum siebten Kalendertag; die übrigen Angaben binnen eines Monats.§ 2 Abs. 1 NachwG
Schriftform bei Befristung und BeendigungDie Befristung bedarf der Schriftform. Kündigung und Aufhebungsvertrag ebenfalls, die elektronische Form ist dort ausgeschlossen.§ 14 Abs. 4 TzBfG, § 623 BGB
Sachgrundlose BefristungBis zur Dauer von zwei Jahren zulässig, innerhalb dieser Dauer bis zu dreimal verlängerbar. Nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.§ 14 Abs. 2 TzBfG

Überblick ohne Gewähr. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und der Einzelfall.

So läuft es mit Klausar

  1. § 01

    Einstellung

    Sie erstellen den Arbeitsvertrag aus der Vorlage, füllen Name, Eintritt und Gehalt aus und holen die Freigabe der Bereichsleitung ein.

  2. § 02

    Unterschrift in der richtigen Form

    Den befristeten Vertrag unterschreiben beide Seiten auf Papier. Sie laden die unterschriebene Fassung hoch und schließen das Dokument ohne Unterschriftsrunde ab.

  3. § 03

    Befristung im Blick

    Sie tragen das Ende der Befristung als Vertragsende ein und setzen eine Erinnerung 60 Tage vorher. So bleibt Zeit, über Verlängerung oder Entfristung zu entscheiden.

Häufige Fragen

Für Verträge ohne Formvorschrift kann die einfache elektronische Signatur genügen. Befristungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge und nachvertragliche Wettbewerbsverbote verlangen Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG, § 623 BGB, § 74 Abs. 1 HGB); dafür reicht sie nicht. Diese Dokumente unterschreiben Sie auf Papier und legen die unterschriebene Fassung in Klausar ab.

Klausar erstellt den Nachweis nicht automatisch. Seit 1. Januar 2025 darf er auch in Textform erteilt werden, wenn das Dokument zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber einen Empfangsnachweis verlangt. Verlangt der Arbeitnehmer die Schriftform, ist sie unverzüglich nachzuholen. In Branchen nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bleibt es bei der Schriftform. Ob Ihr Vertrag alle Angaben enthält, prüfen Sie oder Ihre Rechtsberatung.

Personalverträge, die Sie dem Team Personal zuordnen, sehen nur dessen Mitglieder, die verantwortliche Person, Personen mit ausdrücklicher Freigabe sowie Inhaber und Admins. Der Assistent antwortet jeder Person nur aus den Verträgen, die sie sehen darf.

Nein. Die Kündigungsfrist erfasst Klausar in Monaten und rechnet daraus den Stichtag. Bei Fristen wie vier Wochen zum Fünfzehnten tragen Sie den Stichtag selbst ein und setzen die Erinnerung.

Ja, wenn Sie das Ende als Termin eintragen und eine Erinnerung festlegen. Die verantwortliche Person erhält eine Aufgabe, die Beteiligten eine Benachrichtigung, je nach Einstellung auch per E-Mail. Ohne gesetzte Erinnerung steht der Termin nur im Kalender. Klausar ersetzt keine Rechtsberatung.

Holen Sie Ihre Verträge aus Ordnern und Postfächern.

Laden Sie Ihre Verträge hoch. Der Assistent findet die Stichtage, Sie behalten sie im Blick.

14 Tage kostenlos, ohne Zahlungsdaten.