Haftung weicht je Kunde ab
Rahmenverträge mit Verladern regeln Haftung, Einbeziehung der ADSp und Versicherung oft abweichend vom Gesetz. Im Schadensfall muss die geltende Regel sofort auffindbar sein.
Fracht, Spedition, Lager und Subunternehmer: in der Logistik entscheiden Haftung und kurze Fristen über den Ertrag. Klausar zeigt, was mit wem vereinbart ist.
14 Tage kostenlos, ohne Zahlungsdaten.
Rahmenverträge mit Verladern regeln Haftung, Einbeziehung der ADSp und Versicherung oft abweichend vom Gesetz. Im Schadensfall muss die geltende Regel sofort auffindbar sein.
Schäden und Lieferverzug müssen binnen Tagen angezeigt werden, Ansprüche verjähren oft nach einem Jahr. Wer den Vertrag erst suchen muss, verliert Zeit.
Frachtführer, Lagerflächen, Fahrzeuge und Versicherungen haben eigene Verträge und Laufzeiten. Ablaufende Verträge fallen erst auf, wenn es knapp wird.
Fragen Sie etwa nach Haftungshöchstbetrag, ADSp-Einbeziehung oder Versicherung im Rahmenvertrag eines Kunden. Die Antwort zeigt die Stelle im Vertrag.
Mehr zu AssistentEigene Felder wie Kunde, Relation oder Standort ordnen jeden Vertrag zu, die Suche findet ihn über den Feldinhalt. Nach einzelnen Klauseln fragen Sie den Assistenten.
Mehr zu VerwaltenAus Laufzeit und Kündigungsfrist berechnet Klausar den Kündigungsstichtag. Erinnerungen für Rahmen-, Miet- und Leasingverträge legen Sie selbst fest.
Mehr zu VerwaltenIhren Frachtführer- oder Subunternehmervertrag legen Sie als Vorlage mit Feldern an. Jeder neue Vertrag beginnt mit Ihrem geprüften Text.
Mehr zu Vorlagen| Frist | Was gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Schadensanzeige | Wird äußerlich erkennbarer Verlust oder Schaden nicht bei Ablieferung angezeigt, nicht erkennbarer nicht binnen sieben Tagen, wird vermutet, dass das Gut vollständig und unbeschädigt abgeliefert wurde. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen ohne Anzeige binnen 21 Tagen nach Ablieferung. Anzeigen nach Ablieferung in Textform. | § 438 HGB |
| Verjährung im Frachtrecht | Ansprüche aus einer Beförderung verjähren in einem Jahr, bei Vorsatz oder gleichstehendem Verschulden in drei Jahren. | § 439 HGB |
| Verjährung nach CMR | Im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr verjähren Ansprüche in einem Jahr, bei Vorsatz oder gleichstehendem Verschulden in drei Jahren. | Art. 32 CMR |
| Laufzeit von Rahmen- und Logistikverträgen | Laufzeit, Verlängerung und Kündigung ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. | vertraglich |
Überblick ohne Gewähr. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und der Einzelfall.
Ab dem Paket Team laden Sie die Rahmenverträge Ihrer Kunden auf einmal hoch. Bei PDF- und Word-Dateien schlägt der Assistent Parteien, Laufzeit und Kündigungsfrist vor, Sie prüfen und übernehmen.
Ein Kunde meldet einen Schaden. Sie öffnen seinen Rahmenvertrag und fragen den Assistenten nach Haftung und Anzeigeregeln, die Fundstelle sehen Sie direkt im Text.
Die Erinnerung zum Kündigungsstichtag erreicht den Vertrieb rechtzeitig vor Ablauf. Der neue Vertrag läuft durch die Freigabe und wird per Link unterschrieben.
Nein. Klausar verwaltet Verträge, keine Sendungen. Anzeige- und Verjährungsfristen einzelner Schäden gehören in Ihr Schadenmanagement. Klausar zeigt Ihnen schnell, was der Vertrag dazu regelt.
Der Assistent findet die Klausel, mit der Bedingungen wie die ADSp einbezogen werden, und zeigt die Stelle. Ob die Einbeziehung wirksam ist, bewerten Sie mit Ihrer Beratung.
Einen fertigen Anschluss gibt es nicht. Ab dem Paket Team bauen Sie über API und MCP eine eigene Verbindung.
Ja, ohne eigenes Konto. Heute gibt es die einfache elektronische Unterschrift mit PDF und Nachweis.
Nein. Klausar zeigt, was im Vertrag steht, und erinnert an Termine, die Sie setzen. Klausar ersetzt keine Rechtsberatung.
Laden Sie Ihre Verträge hoch. Der Assistent findet die Stichtage, Sie behalten sie im Blick.
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