Dienst oder Werk bleibt unklar
Ob Sie eine Tätigkeit oder einen Erfolg schulden, entscheidet über Abnahme, Mängelrechte und Kündigung. In schnell geschriebenen Angeboten ist das oft nicht sauber geregelt.
Rahmenverträge, Leistungsscheine, Freelancer und NDAs: bei Dienstleistern entstehen Verträge im Wochentakt. Klausar macht daraus einen geordneten Ablauf.
14 Tage kostenlos, ohne Zahlungsdaten.
Ob Sie eine Tätigkeit oder einen Erfolg schulden, entscheidet über Abnahme, Mängelrechte und Kündigung. In schnell geschriebenen Angeboten ist das oft nicht sauber geregelt.
Zum Rahmenvertrag kommen laufend Leistungsscheine, Änderungen und Nachträge. Welche Fassung für welches Projekt gilt, ist schwer nachzuvollziehen.
Mit freien Mitarbeitenden sind Nutzungsrechte, Vertraulichkeit und die Abgrenzung zur Anstellung zu regeln. Fehlt ein Vertrag, fehlen später die Rechte am Ergebnis.
Rahmenvertrag, Leistungsschein, NDA und Freelancervertrag legen Sie als Vorlagen an. Kunde, Leistung, Vergütung und Laufzeit tragen Sie in Felder ein.
Mehr zu VorlagenAb dem Paket Team erstellen Sie Verträge in Serie: Excel mit Kunden oder Freelancern ausfüllen, hochladen, fertig.
Mehr zu Freigaben und AutomationenKunden und Freelancer unterschreiben ohne Konto per Link mit einfacher elektronischer Unterschrift. Das PDF mit Nachweis liegt am Dokument.
Mehr zu UnterschriftIm Playbook legen Sie fest, wer freigibt und welche Regeln gelten, etwa zu Haftung oder Nutzungsrechten. Der Assistent markiert Abweichungen mit Fundstelle.
Mehr zu Freigaben und Automationen| Frist | Was gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Kündigung von Dienstverträgen | Ist die Vergütung nach Monaten bemessen und nichts vereinbart, ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Monatsende zulässig. Gilt nicht für Arbeitsverhältnisse. | § 621 Nr. 3 BGB |
| Kündigung durch den Besteller beim Werkvertrag | Der Besteller kann bis zur Vollendung jederzeit kündigen. Der Unternehmer behält die Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs. | § 648 BGB |
| Regelmäßige Verjährung | Vergütungsansprüche verjähren in der Regel in drei Jahren, gerechnet ab dem Schluss des Jahres ihrer Entstehung und Kenntnis. | §§ 195, 199 Abs. 1 BGB |
Überblick ohne Gewähr. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und der Einzelfall.
Die Projektleitung erstellt den Leistungsschein aus Ihrer Vorlage, trägt Leistung, Budget und Zeitraum ein und verknüpft ihn mit dem Rahmenvertrag des Kunden.
Der Assistent prüft gegen Ihr Playbook, etwa auf Haftung und Nutzungsrechte. Vor dem Versand gibt die Geschäftsführung frei.
Der Kunde unterschreibt per Link. Das PDF mit Nachweis liegt am Dokument, Laufzeit und Kündigungsstichtag stehen im Kalender.
Nein. Der Assistent zeigt, wie Leistung, Abnahme und Vergütung im Text geregelt sind. Die Einordnung treffen Sie mit Ihrer Beratung.
Nur beim Ordnen. Freelancerverträge liegen einheitlich aus Ihrer Vorlage vor. Ob jemand selbständig tätig ist, hängt von der tatsächlichen Durchführung ab und kann im Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV geklärt werden.
Ja, per Link. Heute gibt es die einfache elektronische Unterschrift mit PDF und Nachweis, wo Schriftform verlangt ist, reicht sie nicht.
Automationen für die Serienerstellung gibt es ab dem Paket Team. In der Testphase sind alle Funktionen freigeschaltet.
Nein. Klausar ordnet, erinnert und zeigt Fundstellen. Klausar ersetzt keine Rechtsberatung.
Laden Sie Ihre Verträge hoch. Der Assistent findet die Stichtage, Sie behalten sie im Blick.
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