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Vertrags­management für Bau und Handwerk

Bauverträge, Nachträge und Nachunternehmer, dazu Gewährleistung über Jahre nach der Abnahme. Klausar hält fest, was vereinbart ist und wann Fristen enden.

14 Tage kostenlos, ohne Zahlungsdaten.

Wo es heute hakt

Gewährleistung läuft je Gewerk anders

Nach BGB verjähren Mängelansprüche bei Bauwerken in fünf Jahren, nach VOB/B ohne andere Vereinbarung in vier, jeweils ab Abnahme. Bei vielen Projekten und Nachunternehmern verliert man den Überblick.

Nachträge ohne klare Spur

Anordnungen, Mehrleistungen und geänderte Termine werden auf der Baustelle besprochen. Später ist unklar, welche Fassung vereinbart wurde.

Sicherheiten zurückholen

Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften liegen beim Auftraggeber. Wann sie zurückzugeben sind, steht im Vertrag, nicht im Kalender.

Wie Klausar hilft

Nachunternehmer aus der Vorlage

Ihren Nachunternehmervertrag legen Sie als Vorlage mit Feldern an: Gewerk, Vergütung, Termine. Jeder neue Vertrag beginnt mit Ihrem geprüften Text.

Mehr zu Vorlagen

Gewährleistungsende mit Erinnerung

Tragen Sie Abnahme und Ende der Gewährleistung als Daten am Vertrag ein und setzen Sie eine Erinnerung. So prüfen Sie Mängel und Sicherheiten, bevor die Frist abläuft.

Mehr zu Verwalten

Jede Fassung nachvollziehbar

Neue Fassungen, Freigaben und Unterschriften stehen mit Name und Zeit im Protokoll. So ist klar, welcher Nachtrag wann vereinbart wurde.

Mehr zu Sicherheit und Datenschutz

Antworten aus dem Bauvertrag

Fragen Sie etwa, ob die VOB/B einbezogen ist oder welche Sicherheit vereinbart wurde. Die Antwort zeigt die Stelle im Vertrag.

Mehr zu Assistent

Verträge und Fristen

Typische Verträge

  • Bauvertrag nach BGB (§§ 650a ff. BGB)
  • VOB/B-Bauvertrag
  • Nachunternehmervertrag
  • Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB)
  • Architekten- und Ingenieurvertrag
  • Nachtragsvereinbarung
  • Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsbürgschaft
  • Wartungsvertrag für technische Anlagen
  • Miet- und Leasingvertrag für Baugeräte
  • Rahmenvertrag mit Baustofflieferanten

Fristen, auf die es ankommt

FristWas giltGrundlage
Mängelansprüche bei Bauwerken (BGB)Fünf Jahre ab Abnahme bei einem Bauwerk, zwei Jahre bei Werken, deren Erfolg in Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht.§ 634a Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 BGB
Mängelansprüche nach VOB/BIst nichts anderes vereinbart: vier Jahre für Bauwerke, zwei Jahre für andere Werke sowie für bestimmte maschinelle und elektrotechnische Anlagen, jeweils ab Abnahme.§ 13 Abs. 4 VOB/B
Abnahme nach VOB/BVerlangt der Auftragnehmer nach Fertigstellung die Abnahme, ist sie binnen 12 Werktagen durchzuführen. Nach BGB gilt ein Werk unter den Voraussetzungen des § 640 Abs. 2 als abgenommen.§ 12 Abs. 1 VOB/B; § 640 Abs. 2 BGB
Schlusszahlung nach VOB/BSpätestens 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung, höchstens 60 Tage bei ausdrücklicher und sachlich gerechtfertigter Vereinbarung.§ 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B

Überblick ohne Gewähr. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und der Einzelfall.

So läuft es mit Klausar

  1. § 01

    Nachunternehmer beauftragen

    Die Bauleitung erstellt den Nachunternehmervertrag aus Ihrer Vorlage, trägt Gewerk und Vergütung ein und schickt ihn zur Freigabe an die Geschäftsführung.

  2. § 02

    Unterschrift und Ablage

    Nach der Freigabe unterschreibt der Nachunternehmer per Link. Das PDF mit Nachweis liegt am Dokument, der Vertrag ist über Felder wie Bauvorhaben auffindbar.

  3. § 03

    Abnahme und Gewährleistung

    Nach der Abnahme tragen Sie das Datum und das Ende der Gewährleistung ein und setzen eine Erinnerung. Vor Ablauf prüfen Sie Mängel und die Rückgabe der Bürgschaft.

Häufige Fragen

Nein. Die Kündigung eines Bauvertrags bedarf der schriftlichen Form (§ 650h BGB). Die einfache elektronische Unterschrift in Klausar erfüllt die Schriftform nicht.

Automatisch berechnet Klausar Vertragsende und Kündigungsstichtag aus Beginn, Laufzeit und Frist. Das Ende der Gewährleistung tragen Sie selbst ein, weil es von Abnahme, Vertragsgrundlage und Vereinbarung abhängt.

Er findet die Klausel, mit der die VOB/B einbezogen wird, und zeigt die Stelle. Ob die Einbeziehung wirksam ist, bewerten Sie mit Ihrer Beratung.

Ja. Unterzeichner erhalten einen Link und brauchen kein Konto. Heute gibt es die einfache elektronische Unterschrift mit PDF und Nachweis.

Nein. Klausar ordnet, erinnert und zeigt Fundstellen. Klausar ersetzt keine Rechtsberatung.

Holen Sie Ihre Verträge aus Ordnern und Postfächern.

Laden Sie Ihre Verträge hoch. Der Assistent findet die Stichtage, Sie behalten sie im Blick.

14 Tage kostenlos, ohne Zahlungsdaten.