Laufzeiten über Jahrzehnte
Nutzungsverträge für Wind- und Solarflächen, PPAs und Betriebsführung laufen oft sehr lange. Wer den Vertrag verhandelt hat, ist beim Stichtag vielleicht nicht mehr da.
Lieferverträge, Netz, Messung, Direktvermarktung und Flächen mit Laufzeiten über viele Jahre. Klausar hält Verträge, Stichtage und Freigaben an einem Ort.
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Nutzungsverträge für Wind- und Solarflächen, PPAs und Betriebsführung laufen oft sehr lange. Wer den Vertrag verhandelt hat, ist beim Stichtag vielleicht nicht mehr da.
Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Direktvermarkter, Wartung und Versicherung: jede Anlage hat ihren eigenen Vertragsstapel mit eigenen Fristen.
Lieferverträge enthalten Preisanpassungsklauseln, und Preisänderungen müssen Letztverbrauchern rechtzeitig mitgeteilt werden. Welche Regel in welchem Vertrag gilt, muss schnell auffindbar sein.
Eigene Felder wie Anlage, Standort oder Zählpunkt ordnen jeden Vertrag zu, die Suche findet ihn über den Feldinhalt. Nach einzelnen Klauseln fragen Sie den Assistenten.
Mehr zu VerwaltenBeginn, Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsstichtag hinterlegen Sie je Vertrag. Die Erinnerung legen Sie fest, der Termin bleibt im Kalender, auch wenn Zuständige wechseln.
Mehr zu VerwaltenFragen Sie etwa nach der Preisanpassung, dem Rückbau oder der Laufzeit. Die Antwort nennt die Stelle im Vertrag.
Mehr zu AssistentFassungen, Freigaben und Unterschriften stehen mit Name und Zeit im Protokoll, das im Arbeitsbereich niemand ändern kann.
Mehr zu Sicherheit und Datenschutz| Frist | Was gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Mitteilung von Preisänderungen | Haben sich Lieferanten ein einseitiges Änderungsrecht vorbehalten, unterrichten sie Letztverbraucher außerhalb der Grundversorgung über Preisänderungen spätestens zwei Wochen vorher, Haushaltskunden spätestens einen Monat vorher. Der Kunde kann dann ohne Frist zum Wirksamwerden kündigen. | § 41 Abs. 5 EnWG |
| Laufzeit und Verlängerung von PPA und Direktvermarktung | Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsrechte ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. | vertraglich |
| Form langfristiger Flächenverträge | Miet- und Pachtverträge über Grundstücke mit mehr als einem Jahr Laufzeit, die nicht in Textform geschlossen sind, gelten für unbestimmte Zeit. Für Landpachtverträge gilt das ab mehr als zwei Jahren. | § 550, § 578 Abs. 1, § 581 Abs. 2, § 585a BGB |
Überblick ohne Gewähr. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und der Einzelfall.
Sie laden Nutzungsvertrag, Netzanschluss- und Direktvermarktungsvertrag einer Anlage hoch und ordnen sie über das Feld Anlage zu.
Der Assistent schlägt Beginn, Laufzeit und Kündigungsfrist vor, jeweils mit Fundstelle. Sie übernehmen, was stimmt, und setzen Erinnerungen für die Stichtage.
Ein neuer Direktvermarktungsvertrag läuft durch Ihr Playbook: Der Assistent markiert Abweichungen, Technik und Geschäftsführung geben frei, dann wird per Link unterschrieben.
Nein. Klausar verwaltet Verträge, keine Messwerte oder Abrechnungen. Mengen und Preise, die im Vertrag stehen, finden Sie über den Assistenten.
Klausar ist für Verträge gedacht, die Ihr Unternehmen einzeln verwaltet, etwa mit Geschäftskunden, Partnern und Dienstleistern. Für das Massengeschäft mit Haushaltskunden nutzen Sie Ihr Abrechnungssystem.
Einen fertigen Anschluss gibt es nicht. Ab dem Paket Team bauen Sie über API und MCP eine eigene Verbindung.
Solange Sie sie im Arbeitsbereich behalten. Beendete Verträge können Sie archivieren, sie bleiben mit Protokoll auffindbar.
Nein. Der Assistent zeigt, was im Vertrag steht. Klausar ersetzt keine Rechtsberatung.
Laden Sie Ihre Verträge hoch. Der Assistent findet die Stichtage, Sie behalten sie im Blick.
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